Ab 12. Dezember 20 gelten neue nationale Massnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie. Neu sind öffentliche Veranstaltungen verboten, ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen (Art. 6 Abs. 1d). Das heisst, dass alle Gemeindeanlässe wie geplant durchgeführt werden.
Ausnahmen:
- Jungschi. Die Jungschi sagt alle Anlässe bis zum 22. Januar 21 ab.
- TGV. Bis Ende Jahr finden keine Anlässe des TGV statt.
Weitere Informationen können bei den Eckpunkten unseres Schutzkonzeptes entnommen werden.